Vereinslogo

Freizeit Initiative Nordwohlde e.V.

Freizeit Initiative Nordwohlde e.V.

Federball

Vereinslogo


Satzung der FreizeitInitiative Nordwohlde

in der Fassung vom September 2005




§1  Name und Sitz

Der Verein führt den Namen "FreizeitInitiative Nordwohlde" und hat seinen Sitz in Nordwohlde. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name "FreizeitInitiative Nordwohlde e.V.".


§2  Zweck und Ziele

  1. Der Verein hat sich unter Wahrung der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und der vorläufigen Niedersächsischen Verfassung die Aufgabe gestellt, im Stadtteil Bassum-Nordwohlde Sport,Bildung und Jugendpflege zu fördern.
  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne §§ 51 ff der Abgabenordnung 1977, und zwar insbesondere die Förderung des Volkssports und der Volksbildung.
  3. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  4. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  5. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
  6. Gemeinsam mit allen gesellschaftlichen Institutionen will der Verein alle neu entstehenden Einrichtungen in diesem Stadtteil, die seinen Zielen dienlich sind, mitplanen und mitgestalten.
  7. Der Verein soll die Mitgliedschaft im Landessportbund beantragen.

§3  Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann jede natürliche Person werden.
  2. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft,sowie seiner religiösen oder politischen Anschauungen von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden.
  3. Über die Aufnahme neu zugehender Mitglieder entscheidet nach schriftlichem Antrag der geschäftsführende Vorstand durch einfache Mehrheit.
  4. Die minderjährigen Mitglieder übernehmen durch ihre Mitgliedschaft im Verein keine Verpflichtungen sondern haben nur rechtliche Vorteile.
  5. Die Mitgliedschaft erlischt
    1. mit Ablauf des nachfolgenden Halbjahres (30.06.JJJJ oder 31.12.JJJJ) nach schriftlicher Kündigung an den geschäftsführenden Vorstand,
    2. durch Ausschluß, der bei schwerwiegendem Verstoß gegen Ziele des Vereins nach vorheriger Anhörung vom Gesamt vorstand beschlossen werden kann. Gegen den Beschluß ist binnen einer (1) Woche seit Zugang Einspruch an die Mit gliederversammlung möglich,
    3. bei einem mehr als halbjährigen Beitragsrückstand,
    4. durch Tod.

§4  Mitgliedsbeitrag

  1. Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
  2. Der Beitrag ist jährlich im Voraus eines Kalenderjahres zu entrichten. Bei Eintritt in den Verein im Laufe eines Kalenderjahres ist der Beitrag anteilig zu entrichten.
  3. Von Arbeitslosen, Umschülern, Alleinerziehende etc. wird ein Sozial-Beitrag erhoben, der Sozial-Beitrag beträgt 50% des üblichen Beitrages.

§5  Organe

Die Organe dieses Vereins sind der Gesamtvorstand, der geschäftsführende Vorstand und die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ.


§6  Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung wird vom geschäftsführenden Vorstand nach Bedarf einberufen oder wenn ein Drittel der Mitglieder die Einberufung verlangt, jedoch mindestens einmal (1) im Jahr.Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei (2) Wochen bei ordentlichen Versammlungen und mit einer Frist von einer (1) Woche bei außerordentlichen Versammlungen.
  2. Der Mitgliederversammlung obliegen insbesondere:
    1. die Wahl des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden, des Schriftführers(Pressewart), des Kassenwarts (Geschäftsführer/in).
    2. die Genehmigung des Geschäftsberichtes und die Entlastung des Gesamtvorstandes.
    3. die Genehmigung des Kassenberichts.
    4. die Festsetzung des Mitgliederbeitrages
    5. die Festsetzung der Aufnahmegebühr
    6. die Genehmigung von Rechtsgeschäften über 750,00 Euro (Siebenhundertfünfzig).
    7. Satzungsänderungen.
  3. Die Mitgliederversammlung entscheidet in einfacher Mehrheit. Bei Satzungsänderungen ist eine zweidrittel (2/3) Stimmenmehrheit, zur änderung des Vereinszwecks und zur Auflösung des Vereins ist eine dreiviertel (3/4) Stimmenmehrheit erforderlich.
  4. Kinder unter vierzehn (14) Jahren haben in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht und werden zu dieser auch nicht eingeladen. Jugendliche zwischen vierzehn (14) und achtzehn (18) Jahren können nur persönlich abstimmen, das Stimmrecht der Eltern ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  5. Beschlüsse werden in einem Beschlußbuch niedergelegt und von zwei (2) Mitgliedern, darunter mindestens von einem (1) Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes, unterschrieben. Dabei sollen Ort und Zeit der Versammlung sowie das jeweilige Abstimmungsergebnis festgehalten werden. Jedes Mitglied ist berechtigt das Beschlussbuch einzusehen.

§7  Beschlußfähigkeit

Beschlußfähig ist jede ordnungsgemäß berufene Mitgliederversammlung.


§8  Beschlußfassung

Es wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Antrag von mindestens fünf (5) Anwesenden ist schriftlich und geheim abzustimmen.


§9  Der Vorstand

  1. Der Vorstand wird für zwei (2) Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes soll in der nächsten Mitgliederversammlung eine Nachwahl für den Rest der Amtsdauer stattfinden.
  2. Der Vorstand besteht aus dem Gesamtvorstand und dem geschäftsführenden Vorstand im Sinne des § 26 BGB, der den Verein nach außen vertritt.
    1. Der geschäftsführende Vorstand (§26 BGB) wird gebildet aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer/in (=Kassenwart), dem Schriftführer/in (=Pressewart). Alle geschäftsführende Vorstandsmitglieder müssen volljährig sein.
    2. Der Gesamtvorstand wird gebildet aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer/in (=Kassenwart), dem Schriftführer/in (=Pressewart) sowie den Leitern der einzelnen Fachabteilungen/Sparten des Vereins. Bei Beschlußfassung im internen Geschäftsablauf haben alle Mitglieder des Gesamtvorstandes volles Stimmrecht.
  3. Der Vorstand bleibt nach Ablauf der Amtszeit so lange im Amt, bis eine rechtswirksame Neuwahl durchgeführt worden ist.
  4. Zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Vereins ist die Mitwirkung von mindestens zwei (2) Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes erforderlich.
  5. Der Verein kann zur Erfüllung seiner Aufgaben in satzungsgemäßer Weise, falls notwendig, Mitarbeiter einstellen.

§10 Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandes

Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs.2 Satz 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung oder zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie von Rechtsgeschäften von mehr als 750,00 Euro (Siebenhundertfünfzig) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.


§11 Ausschüsse

  1. Zur Behandlung besonderer Themen kann der geschäftsführende Vorstand Ausschüsse bilden. Der geschäftsführende Vorstand ist zu den Ausschußsitzungen einzuladen.
  2. Mitglieder der Ausschüsse brauchen nicht Mitglieder des Vereins zu sein, sollten jedoch Sachkundige zu den jeweils behandelten Themen sein.
  3. Die Ausschüsse sollen zu bestimmten Fragen Lösungsvorschläge erarbeiten, die dem geschäftsführenden Vorstand vorgelegt werden. Außerdem sollen sie Gesamtvorstand und Mitgliederversammlung in Einzelfragen beraten.

§12 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr dauert vom 1. Januar bis zum 31.Dezember eines jeden Jahres. Das erste Geschäftsjahr wird verkürzt.


§13 Auflösung

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins, oder Wegfall des bisherigen Zwecks, erhält das verbleibende Vermögen der Landessportbund Niedersachsen e.V. in Hannover zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke im Stadtteil Bassum-Nordwohlde.




FreizeitInitiative Nordwohlde e.V. ·  Kiefernweg 7  · 27211 Bassum
Tel: 04249 - 80 41  · e-mail: hartje@online.de